Viel erreicht, aber noch lange nicht genug!

Viel erreicht, aber noch lange nicht genug!

Erster Fortschrittsbericht zur Umsetzung des EU-Umweltrechts

Das Umwelt- und Naturschutzrecht der Europäischen Union (EU) beziehungsweise der früheren Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist eine Erfolgsgeschichte, die angesichts anderer, vermeintlich drängenderer Probleme, oder im Juncker-Sprech „wichtiger Dinge“  oft gerne vergessen wird. Eine Erfolgsgeschichte seit 1973, seit also fast 45 Jahren, der Verabschiedung des ersten gemeinschaftlichen Umweltaktionsprogramms (UAP). Inzwischen beschlossen Rat und Parlament im November 2013 das bereits siebte UAP (Beschluss Nr. 1386/2013/EU) bis 2020, mit dem gleichermaßen anschaulichen und programmatischen Titel „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“. Im Herbst 2015 unterschrieben die EU als Ganzes sowie ihre Mitgliedstaaten die UN-Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals (SDGs).

Die EU und alle ihre Institutionen sind also unter großem Handlungsdruck, wie beim Klimaschutz und der überfälligen Umgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik, auch generell in Sachen Nachhaltigkeit endlich zu liefern. Die Instrumente liegen seit Jahren vor: eine der ersten konkreten Konsequenzen aus dem 1. UAP 1973 war im Jahr 1979 die Verabschiedung der Vogelschutzrichtlinie, 1985 folgte die UVP-Richtlinie, 1990 bei ihrer Umsetzung in das deutsche UVP-Gesetz vom damaligen Bundesumweltminister Klaus Töpfer als „Königsweg der Umweltpolitik“ gelobt. 1992 wurde, auch das sei noch als Beispiel erwähnt, gemeinsam mit dem derzeit gefeierten Vertrag von Maastricht die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verabschiedet, damit die Natur im künftigen Binnenmarkt nicht buchstäblich unter die Räder kommt. Insbesondere die vorletzte EU-Kommission (Barroso II) und die jetzige Kommission unter Juncker sahen Umweltschutz aber mehr und mehr als Wachstumshindernis an, und starteten 2012 den sogenannten REFIT-Prozess.

Nicht zuletzt durch den Fitness Check der beiden oben genannten EU-Naturschutzrichtlinien im Rahmen des REFIT-Prozesses reifte aber in den letzten beiden Jahren auch bei der EU-Kommission die Erkenntnis, dass nicht der Abbau von Umweltstandards, sondern vielmehr die konsequente und schnellere Umsetzung der beschlossenen Rechtsakte die Marschrichtung vorgeben sollte, und dass die Mitgliedstaaten seitens der EU-Kommission als Hüterin der Verträge nicht nur kontrolliert, sondern auch besser beraten und bei der Umsetzung unterstützt werden sollten.

Von Dampfplauderei keine Spur: Der EIR überprüft die Umsetzung der EU-Umweltpolitik (Foto: EU 2017)

In diesem Zusammenhang  ist auch der am 6. Februar vorgestellte Fortschrittsbericht zur Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik (Environmental Implementation Review, EIR, COM(2017) 63 final) zu sehen. Der EIR ist ein neuer Prozess, in dem die EU-Kommission die Fortschritte der Umsetzung des gemeinsam beschlossenen Unionsrechtes untersucht und künftig alle zwei Jahre veröffentlicht. Schwerpunkte sind die Umsetzung der gemeinschaftlichen Vorgaben für Luft- und Wasserqualität, Naturschutz und biologische Vielfalt, sowie Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement. Den Bericht ergänzen 28 Länderberichte und sogenannte factsheets für die einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Ziel ist es aber nicht nur, die Umsetzungsdefizite aufzuzeigen, sondern auch, wie EU-Umweltkommissar Karmenu Vella bei der Vorstellung betonte, mit den Mitgliedsländern gemeinsame Lösungen zur Verbesserung der Umweltsituation zu erarbeiten. Nach Berechnungen der EU-Kommission könne die Wirtschaft durch eine konsequente Umsetzung der Gesetze insgesamt etwa 50 Milliarden Euro sparen.

Defizite sieht die EU-Kommission im aktuellen Bericht vor allem hinsichtlich der Abfallvermeidung. Zudem werden in  23 von 28 EU-Staaten die Grenzwerte für die Luftqualität weiterhin überschritten, auch in Deutschland. Ebenso die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien muss nach Auffassung der Kommission verbessert werden, obwohl es laut EIR lokale Erfolge gebe. Deutschland schneidet insgesamt im Kommissionsbericht relativ gut ab. Insbesondere die deutsche Umweltpolitik und Umweltgesetzgebung werden gelobt. Hohe Recyclingquoten, fortschrittliche Technologien und gute öko-innovative Leistungen kennzeichnen Deutschlands „Entwicklung zu einer Kreislaufwirtschaft“.

Nachholbedarf gebe es aber nicht nur beim Naturschutz, sondern auch bei der Luftverschmutzung, insbesondere durch Stickoxide und Feinstaub, sowie bei den hohen Nitratgehalten im Wasser, wozu seit 2013 ein EU-Vertragsverletzungsverfahren anhängig ist, ebenso wie seit 2014 zur unzureichenden Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Im factsheet heißt es dazu kurz und knapp, aber deutlich: Der Naturschutz in Deutschland fällt in den Zuständigkeitsbereich der 16 Bundesländer. Insgesamt muss Deutschland erhebliche Anstrengungen unternehmen, das Ausweisungsverfahren im Rahmen von Natura 2000 abzuschließen, Erhaltungsziele festzulegen und die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen zu ergreifen. Die Belastungen durch die Landwirtschaft sind nach wie vor ein großes Problem für die Natura-Gebiete“. Besser hätte die EU-Kommission es nicht ausdrücken können.

Mehr Infos zum Environmental Implementation Review finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/environment/eir/index_en.htm

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