Wie steht es um die Ostsee?

Wie steht es um die Ostsee?

Am 6. März haben die Umweltminister der HELCOM-Vertragsstaaten eine neue Ministererklärung  unterzeichnet, die den Weg für zukünftige Maßnahmen zum Schutz der Ostsee ebnen soll. Für Deutschland war Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in Brüssel mit dabei.

HELCOM Ministerkonferenz 2018

Etwa alle drei Jahre findet die HELCOM-Ministerkonferenz statt. Grafik: HELCOM

Einer der Schwerpunkte der Konferenz war der Stand der Umsetzung des „Baltic Sea Action Plan“ (BSAP). Dieser wurde 2007 veröffentlicht und beinhaltet Maßnahmen mit dem Ziel, die Ostsee bis 2021 in einen guten Umweltzustand zu bringen. Dieses Ziel ist sehr ambitioniert, vor allem auch, da die Maßnahmen für die Vertragsstaaten nicht rechtlich bindend sind. Die Ergebnisse des Statusreportes 2017 zeigen, dass es unrealistisch ist, dieses Ziel bis 2021 zu erreichen. Dies gesteht man sich auch in der Ministererklärung ein und einigte sich auf eine Überarbeitung des Aktionsplans. Auch wenn es sicher einige Erfolge in den letzten zehn Jahren zu verzeichnen gab, zum Beispiel was den Eintrag von Schwermetallen in die Ostsee angeht, gab es leider auch Versäumnisse, beispielsweise beim Schutzgebietsmanagement.

Auch in Deutschland besteht Nachholbedarf

Eins der wichtigsten Instrumente zum Schutz der marinen Vielfalt ist das HELCOM-Schutzgebietsnetz, welches insgesamt 11.8 Prozent der gesamten Ostsee umfasst – also sogar das von der CBD (Biodiversitätskonvention der  Vereinten Nationen) geforderte Ziel übertrift, zehn Prozent der Küsten- und Meeresgebiete unter Schutz zu stellen (Aichi Target 11). Wenn wir uns die HELCOM-Schutzgebiete in der deutschen Ostsee angucken, wird dieser Durchschnitt sogar noch überschritten – in den Küstengewässern sind 19,4 Prozent und in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sogar 54,5 Prozent abgedeckt. In den Küstengewässern könnte diese Zahl aber eigentlich deutlich höher sein, jedoch sind in Mecklenburg-Vorpommern nur die Nationalparke und nicht die Natura-2000-Gebiete an HELCOM gemeldet und somit nicht Teil des HELCOM-Schutzgebietsnetzes. Dieses Netzwerk soll laut BSAP „well-managed and ecologically coherent“ sein. Managementpläne fehlen allerdings noch für die Schutzgebiete in der AWZ sowie teilweise für die Natura-2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern. Dies widerspricht nicht nur den HELCOM-Empfehlungen, sondern auch dem EU-Recht.

Auch in den Gebieten, in denen Managementpläne vorhanden sind, heißt das nicht, dass ausreichende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Vor allem in Bezug auf die kommerzielle Fischerei gibt es kaum Einschränkungen. Selbst in Nationalparkgewässern ist passive Fischerei zulässig, teilweise sogar in den Kernzonen. Vor allem bei der Stellnetzfischerei besteht hier die Gefahr des Beifangs von gefährdeten Nichtzielarten wie Meeresvögeln und Meeressäugern.  Diese Problematik wird zwar bei HELCOM immer wieder diskutiert, aber Lösungsansätze gibt es kaum. So kann der Indikator, der den Beifang von Vögeln und Säugern in der Ostsee bewerten soll, aufgrund mangelnder Daten nicht angewendet werden.

Leider kommen diese konfliktreichen Themen in der Ministererklärung zu kurz. Positiv zu bewerten ist allerdings, dass auch „neuere“ Themen wie beispielsweise Unterwasserlärm, Auswirkung von Medikamentenrückständen und Auswirkung des Klimawandels bei HELCOM in Zukunft stärkere Berücksichtigung finden werden und hoffentlich im überarbeiteten BSAP mit konkreten Handlungsoptionen versehen werden. Im Statusreport von 2017 erreichte keiner der angewandten Bewertungsindikatoren in allen Teilen der Ostsee einen guten Zustand – das  ist ein eindeutiges Ergebnis! Hoffen wir, dass dieser imense Bewertungsaufwand auch viele Maßnahmen zur Verbesserung der Meeresumwelt zur Folge haben wird, denn schließlich sollte genau das der Fokus von HELCOM als Abkommen zum Schutz der Meeresumwelt sein.

Titelbild: Seegraswiese in der Ostsee – Foto: NABU/Kim Detloff

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Rieke Scholz
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