Glyphosat unter Beschuss – wie geht es weiter mit dem umstrittenen Totalherbizid?

Glyphosat, das weltweit am meisten eingesetzte Herbizid, steht weiterhin massiv unter Beschuss. Ende Juli hat die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der WHO in einer Monographie ausführlich begründet, weshalb sie das Mittel als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ sowie erbgutverändernd einstuft.

Unkrautvernichtungsmittel "Round-Up" - Foto: NABU/E.Neuling

Die Weltgesundheitsorganisation hat Glyphosat – hier im Unkrautvernichtungsmittel „Round-Up“ – als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ eingestuft. – Foto: NABU/E.Neuling

Damit stieg der Druck auf die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) und auf die Europäische Kommission, das faktisch abgeschlossene Prüfverfahren zur Neuzulassung des Wirkstoffs zu verlängern. Denn das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das im Auftrag der EU die Risikobewertung für Glyphosat durchführt, hat diese wissenschaftlichen Erkenntnisse in seiner Bewertung noch gar nicht berücksichtigt. Die Einschätzung des BfR, dass das Mittel mit dem Handelsnamen Roundup nicht humantoxisch sei, basiert fast ausschließlich auf Studien, die von Glyphosat-produzierenden Unternehmen selbst durchgeführt oder in Auftrag gegeben wurden.

Am 11. August hat die EU-Kommission daher die Frist zur Vorlage der Neubewertung durch das BfR bzw. die EFSA auf den 30. Oktober verlängert. Bis Ende August soll das BfR seine Einschätzung der IARC-Bewertung an die EFSA schicken, die dann ihrerseits den Prüfbericht ergänzt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die aktuellen Erkenntnisse in das Verfahren zu integrieren und den Prozess ergebnisoffener zu gestalten.

Landwirtschaft will Glyphosat-Einsatz reduzieren

Unterdessen hat auch die konventionelle Landwirtschaft realisiert, dass sie den Glyphosat-Verbrauch reduzieren muss, um das Mittel in der politischen Debatte nicht komplett zu verlieren. So wird in den aktuellen Mitteilungen der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) betont, dass ein großer Teil der Glyphosat-Anwendungen nicht unbedingt erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere die Vorerntebehandlung (Sikkation) sowie die routinemäßige Behandlung von Unkräutern in Stoppelfeldern, auf die über zwei Drittel der Anwendungen entfällt.

Unkrautvernichtungsmittel "Round-Up" - Foto: NABU/E. Neuling

Glyphosat schadet der Umwelt und Natur erheblich. Frankreich und die Niederlande wollen das Herbizid komplett aus ihren Baumärkten verbannen. – Foto: NABU/E. Neuling

An die Ackerbauern wird daher eindringlich appelliert: „Nicht alles, was zugelassen ist, müssen wir tun“. Es gehe nicht nur um geringste mögliche Aufwandmengen, sondern darum, die Anwendungshäufigkeit generell zu hinterfragen: „Was für eine verheerende Wirkung nach außen gibt es, wenn ein zunächst kniehoher Ausfallrapsbestand plötzlich gelb und violett wird und dann zusammenbricht!“, schreiben die Autoren selbstkritisch.

Gleichzeitig erinnert die DLG ihre Landwirte daran, dass Glyphosat keine vernünftige Bodenbearbeitung ersetzt und zu einem nachhaltigen Ackerbau eben auch Maßnahmen wie Stoppelbearbeitung, Fruchtfolge, Sortenwahl und angepasste Saatstärke gehören. Diese Aussagen machen deutlich, dass der gesellschaftliche Druck im landwirtschaftlichen Berufstand angekommen ist und die Branche ihre Akteure auf deutliche Änderungen der Anbaupraxis einschwört.

Glyphosat-Anwendung unter Druck

Auch im Haus- und Kleingartenbereich sowie im öffentlichen Grün bleibt die Glyphosat-Anwendung unter Druck. Nach Nordrhein-Westfalen und Hessen hat zuletzt auch Rheinland-Pfalz die Anwendung von Glyphosat auf öffentlichen Flächen aus Vorsorgegründen verboten. Nachbarstaaten wie Frankreich oder die Niederlande wollen Glyphosat komplett aus dem Baumarktsektor verbannen, und in Deutschland ist das Mittel in konzentrierter Form für Haus- und Kleingärtner fast nur noch im Onlinehandel erhältlich.

Zahlreiche Baumärkte haben nach einer E-Mail-Protestaktion des NABU angekündigt, zukünftig Glyphosat nicht mehr anbieten zu wollen.

Nach Überzeugung des NABU ist es lediglich eine Frage der Zeit, bis die Glyphosat-Nutzung im privaten Bereich vollständig verboten wird, da die Gefahr von Fehlanwendungen viel zu hoch ist. Denn fast kein Gartenbesitzer weiß, dass Glyphosat für befestigte Flächen wie Terrassen und Garageneinfahrten überhaupt nicht zugelassen ist, obwohl es genau dort besonders häufig ausgebracht wird. Damit besteht ein enorm hohes Risiko, dass das Mittel mit dem nächsten Regenschauer in die Kanalisation und so auf direktem Weg in den Wasserkreislauf gelangt.

Unkrautvernichtungsmittel "Round-Up" - Foto: NABU/ E.Neuling

Glyphosat muss im privaten Bereich vollständig verboten werden, da die Gefahr für Fehlanwendungen viel zu hoch ist. – Foto: NABU/ E.Neuling

Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Politik in absehbarer Zeit auf den öffentlichen Druck reagieren muss. Vermutlich wird die EU-Kommission in den nächsten Wochen zunächst einen Antrag auf Verlängerung der Zulassung bis Ende Juni 2016 vorlegen, um den Druck zu reduzieren und Zeit zu gewinnen.

Ein Totalverbot von Glyphosat ist derzeit eher unwahrscheinlich und könnte sogar mit einer Zunahme von ökotoxikologisch nicht weniger bedenklichen Mitteln verbunden sein. Vorstellbar ist aber, dass die Anwendungsbestimmungen für Glyphosat auf nationaler oder europäischer Ebene deutlich verschärft werden, so dass der Wirkstoff auf die die wichtigsten Anwendungen (z.B. Behandlung von besonders problematischen Flächen mit Kratzdistel oder Quecke) beschränkt wird.

Zugleich ist es unumgänglich, die „gute fachliche Praxis“ im Pflanzenschutz nachzubessern, damit der Herbizideinsatz nicht mehr als ‚Reparaturkolonne‘ für ackerbauliche Fehler missbraucht werden kann.

Mehr Informationen zu Glyphosat und Roundup gibt es unter www.nabu.de/glyphosat

von Florian Schöne

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