Hängepartie beim Meeresschutz

Hängepartie beim Meeresschutz

Gestern wurde bekannt, dass das die Entscheidung zum novellierten Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verschoben wird. Eigentlich sollte heute der Umweltausschuss tagen, das Gesetz morgen in den Bundestag gehen und so auch eine Entscheidung zur umstrittenen Einvernehmensregelung im für die Meeresschutzgebiete so wichtigen Paragraf 57 getroffen werden. Ist das der Hoffnungsschimmer auf den wir so lange gewartet haben? Setzt sich die fachliche Vernunft durch und kommt der Änderungsantrag, den Umweltverbände, der Bundesrat und viele unabhängige Rechtsexperten im Umweltausschuss fordern?

Seit Wochen hat der NABU darauf hingearbeitet, das Vetorecht der Nutzerressorts zu stoppen. Mehr als 10.000 Menschen haben sich an der Kampagne SOS fürs Meere beteiligt. Seit dem steigt auch die Zahl der Kritiker an der geplanten Novelle in den Reihen der Bundestagsfraktionen. Die Opposition hatte sich früh gegen das Einvernehmen positioniert, doch inzwischen halten auch viele Abgeordnete der SPD und CDU den eingeschlagenen Weg für falsch. Entscheidend dürfte dabei gewesen sein, dass ein gefährlicher Präzedenzfall droht, der die Ressortverantwortung der Regierung grundsätzlich in Frage stellt und den Nutzerrressorts ein einseitiges, machtpolitisches Vetorecht gibt, das weit über den Meeresschutz hinaus Einfluss auf naturschutzfachliche Entscheidungen nehmen kann.

Wie geht es weiter?

Momentan gehen wir davon aus, dass sich der Bundestag nun am 21. Juni mit dem novellierten BNatSchG befassen wird. Bis dahin heißt es nicht locker lassen und Daumen drücken. Der Änderungsantrag zum § 57 muss kommen. Nur dann wird Deutschland seinen Verpflichtungen aus der FFH- und Vogelschutzrichtlinie gerecht, nur dann haben bedrohte Arten und seltene Lebensräume an unseren Küsten eine Zukunft. Unterstützen Sie uns also weiter und bleiben mit uns am Ball auf www.sosfuersmeer.de

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