Boykott Elektroschrott

Ein neues Gesetz verhindert, dass zukünftig mehr Elektroschrott ein zweites Leben eingehaucht bekommt. Handy, Toaster, Herd und Lampe will jeder irgendwann einmal loswerden. Das Gesetz, das den Umgang mit dem vermeintlichen Elektroschrott regelt, ist Anfang Juli vom Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet worden.

Diese Elektrogeräte sind für den Second-Hand-Markt verloren, weil mit ihnen nicht sorgsam genug umgegangen wurde - Foto: NABU/B. Bongardt

Diese Elektrogeräte sind für den Second-Hand-Markt verloren, weil mit ihnen nicht sorgsam genug umgegangen wurde – Foto: NABU/B. Bongardt

Nun ist es nicht so, dass es vorher keine Regelung gab, im Gegenteil: Die Grundsätze bleiben. Alte Elektrogeräte sind Sonderabfall, der beim Wertstoffhof oder im Einzelhandel abzugeben ist. Deutschland muss Minimummengen einsammeln. Die gesammelten Geräte müssen von Schadstoffen befreit und vor allem die Metalle ins Recycling geschickt werden.

Leider bleibt die größte Lücke bestehen: Wird ein reparierbares oder gar funktionsfähiges Gerät als Abfall abgegeben, hat es nur in äußerst engagierten Regionen der Republik die Chance auf ein zweites Leben. Erste Voraussetzung dafür: Landkreis bzw. Stadt müssen sich für mindestens zwei Jahre festlegen, Elektroschrott an Recyclingunternehmen selbst zu verkaufen. Dann können diese Geräte aussortieren, die für den Second-Hand Markt geeignet sind. Sie müssen aber nicht.

Im Normalfall beläuft sich das Engagement der Kommune aber auf die Pflichtaufgabe, nämlich Geräte von den Haushalten zu sammeln. Wer schonmal gesehen, hat, wie das geschieht – nämlich in großen Containern – erkennt, dass dann kein Gerät mehr den Ansprüchen eines Gebrauchtgutkäufers entspricht. Insgesamt ließen sich fünf Prozent aller Geräte, die als Abfall weggebracht werden in Deutschland wiederverwenden. Davon zeugen die Praxiserfahrungen der Wiederverwender.

Für den Normalfall ist mit dem neu gefassten Elektrogerätegesetz eine Wiederverwendung also komplett unmöglich gemacht worden. Wiederverwendungsbetriebe, die meist gemeinnützig arbeiten und die deutschen Umwelt- und Verbraucherverbände sind zu Recht enttäuscht darüber.

Dass in den kommenden 12 Monaten eine spezielle Verordnung erstellt wird, die diese Lücke schließen wird, bleibt zu hoffen. Bis dahin gilt es, haltbare Elektrogeräte zu kaufen, diese zu reparieren und als Gebrauchtprodukt weiterzuverkaufen. Kurz gesagt: Boykott dem Elektroschrott.

Weitere Infos unter www.NABU.de/ElektroG

Diesen Beitrag teilen:

Benjamin Bongardt
Letzte Artikel von Benjamin Bongardt (Alle anzeigen)

1 Kommentar

Kommentare deaktiviert

%d Bloggern gefällt das: