Wann werden unsere Meere endlich richtig geschützt?

Es tobt ein Streit um die Zukunft der deutschen Meeresschutzgebiete in Nord- und Ostsee. Ein jetzt veröffentlichtes Rechtsgutachten stützt die scharfe Kritik der deutschen Umweltverbände an den Verordnungsentwürfen für sechs Gebiete in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone.

Schweinswal

Der Schweinswal ist Deutschlands einzige heimische Walart -Foto: Sven Koschinski/Fjordbelt DK

Die Entwürfe zementieren die Übernutzung der Meere und widersprechen bzw. ignorieren geltendes Umweltrecht. Fast zehn Jahre nach Anerkennung der Natura-2000-Gebiete durch die Europäische Kommission und unter dem Druck eines Vertragsverletzungsverfahrens drohen Lobbyinteressen aus Fischerei, Rohstoff- und Energieindustrie sowie Verkehr und Wissenschaft den Meeresschutz vor unserer Haustür scheitern zu lassen. Geschützte Arten wie Schweinswal, Seehund und Kegelrobbe sowie seltene Lebensräume wie Riffe und Sandbänke wären die Verlierer.

Das gemeinsame Rechtsgutachten von NABU, BUND, Greenpeace und WWF macht deutlich, dass Deutschland mit den Verordnungsentwürfen naturschutzfachliche Notwendigkeiten ignoriert und den EU-rechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht entspricht. Aus der Abstimmungsrunde des federführenden Bundesumweltministeriums mit den Nutzerressorts aus Wirtschaft, Fischerei und Verkehr sind butterweiche Entwürfe hervorgegangen, mit denen Deutschland seine internationale Reputation zum Schutz der Weltmeere aufs Spiel setzt.

Echter Meeresschutz sieht anders aus

Das Rechtsgutachten des unabhängigen Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen leitet dabei die Vorgaben des Internationalen Seerechtsübereinkommens (SRÜ), der europäischen FFH- und Vogelschutzrichtlinie, der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) sowie die Verpflichtungen der regionalen Meeresschutzübereinkommen HELCOM und OSPAR ab und setzt sie ins Verhältnis zu den Verordnungsentwürfen. Am Ende steht fest: Deutschland könnte und müsste den Meeresschutz auf Basis der aktuellen Rechtslage viel ambitionierter angehen:

  • Verpflichtungen der regionalen Übereinkommen zum Schutz der Nordsee (OSPAR) und der Ostsee (HELCOM) werden ignoriert, damit bleiben zum Beispiel Haie und Rochen ungeschützt.
  • Die dringend gebotene Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, mit dem Ziel eines guten Zustands der Meere bis zum Jahr 2020, verzögert sich weiter.
  • Für die Meeresumwelt gefährliche Aktivitäten wie Rohstoffabbau, Fischerei oder auch die Schifffahrt und potenziell schädliche Forschungsprojekte sind von der Regulierung ausgenommen und sollen in den Schutzgebieten grundsätzlich erlaubt beziehungsweise prüfbar sein.
  • Die Nutzerressorts fordern eine sogenannte Einvernehmensregelung beim Schutzgebietsmanagement ein. Das entspricht einem faktischen Vetorecht für Schutzmaßnahmen wider der heutigen behördlichen Praxis mit dem Ziel der Nullregulierung.

Die Zeit zum Handeln drängt

Aktuell läuft die zweite Runde der Ressortabstimmung, der Streit der Ministerien, gehetzt von den Lobbyverbänden, geht weiter. Noch in diesem Jahr soll das Bundeskabinett über die Verordnungen entscheiden. Das Rechtsgutachten im Auftrag der Umweltverbände macht deutlich, wo verbessert und geändert werden muss.

Die Verbände werden geschlossen für einen ambitionierten Meeresschutz eintreten, wenn notwendig auch mit juristischen Mitteln. Doch auch Sie können helfen. Unterstützen Sie die NABU-Kampagne SOS fürs Meer und unterzeichnen Sie unseren offenen Brief an die Bundesminister Gabriel, Dobrindt und Schmidt und erinnern Sie an die gemeinsame Verantwortung der Bundesregierung für den Schutz der marinen Artenvielfalt vor unserer Haustür!

 

Diesen Beitrag teilen:

Keine Kommentare

Kommentare deaktiviert

%d Bloggern gefällt das: