„Dieselgate“ – Was 2016 auf die Automobilindustrie zukommt

Die Automobilindustrie steht spätestens seit September vergangenen Jahres massiv in der Kritik von Umwelt- und Verbraucherschützern, Automobilclubs und Politik: Fast im Monatsrhythmus werden neue Hinweise bekannt, die darauf hinweisen, dass neben Volkswagen, Audi und Porsche auch weitere Hersteller bei den realen Emissionen ihrer Fahrzeuge getrickst haben könnten. Zugleich führte der Abgas-Skandal noch einmal mit aller Deutlichkeit die unschönen Konsequenzen einer zu großen Nähe zwischen Herstellern und Politik hierzulande vor. Doch was hat sich bisher geändert?

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Foto: Helge May

Noch immer wartet die Öffentlichkeit auf die Ergebnisse der Nachtests von rund 50 Fahrzeugen verschiedener Hersteller, die Bundesverkehrsminister Dobrindt unmittelbar nach Bekanntwerden des Skandals in Auftrag gab und dessen Ergebnisse dem Ministerium bereits längere Zeit vorliegen, ohne öffentlich gemacht zu werden. Diese Geheimniskrämerei birgt den Verdacht, dass hier weiter gemauschelt werden soll. Keine Spur mehr also von der reflexhaft angekündigten, konsequenten Aufklärung, die der Minister vor vier Monaten versprach.

Derweil hat sich der Skandal von den Herstellern auch auf die Prüfgesellschaften (TÜV, Dekra etc.) ausgeweitet, die unter anderem im Auftrag der Automobilindustrie die Tests der Fahrzeuge im Zuge der Typzulassungsverfahren durchführen. Ihnen wurde im Dezember die Akkreditierung der zuständigen Aufsichtsbehörde entzogen. Was das künftig für die Hauptuntersuchungen und die bereits erteilten Prüfplaketten bedeutet, ist derzeit noch unklar.

Auf europäischer Ebene wird derweil die Einführung eines realitätsnäheren Testverfahrens diskutiert, bei dem ab 2017 die Emissionen von Fahrzeugen im Betrieb auf der Straße (RDE) erfasst werden sollen. Nachdem jedoch die Mitgliedstaaten Abweichungen von zunächst unglaublichen 100 % und später immer noch 50% durchsetzen wollten, sprachen sich die Abgeordneten des Untersuchungsausschusses für ein Veto des Europäischen Parlaments aus. Die stichhaltige Begründung: Solch massive Abweichungsfaktoren über das Komitologieverfahren festlegen zu wollen, käme einer de facto-Aushöhlung des eigentlichen Gesetzes am Parlament vorbei gleich und wäre damit unzulässig. Das Plenum entscheidet am 21. Januar, doch bereits jetzt steht dieser ungewöhnliche Vorgang sinnbildlich für die weiterhin ungebrochene Schamlosigkeit im Zusammenspiel von nationaler Politik und Automobilindustrie. Vorbildlich tut sich hingegen das Europäische Parlament auch mit dem von ihm eingerichteten Untersuchungsausschuss hervor: Hier sollen die Hintergründe des Abgasskandals erläutert und insbesondere die bisherige Überwachungspraxis der Mitgliedstaaten genauer unter die Lupe genommen werden.
Dass diese Überwachungspraxis in der Vergangenheit hochgradig ineffizient, beziehungsweise praktisch nicht vorhanden war und somit den Tricksereien der Hersteller in puncto Abgas- und Verbrauchswerte Hilfestellung geleistet hat, ist mittlerweile weitestgehend Konsens. Gemeinsam mit anderen Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden hat der NABU daher ein Konzept zur Reformierung des Typgenehmigungsverfahrens erarbeitet, das im Wesentlichen unabhängige Nachkontrollen im realen Fahrbetrieb und wirksame Sanktionsmechanismen im Falle von Verstößen gegen die gesetzlichen Grenzwerte vorsieht.

Einen anderen Weg angesichts des wachsenden öffentlichen Drucks geht derweil der französische Hersteller PSA Peugeot Citroën, der sich gemeinsam mit dem Brüsseler Umweltverband „Transport & Environment“ auf Nachmessungen von Fahrzeugemissionen auf der Straße und die anschließende Veröffentlichung der Messdaten verständigte. Ein solches Vorgehen sollte künftig nicht Ausnahme, sondern Norm sein, denn Fantasiewerte auf dem Papier tragen weder zu Umwelt-, Klima-, noch Gesundheitsschutz bei. Es muss um die deutliche Senkung der tatsächlichen Emissionen gehen. Die Alternative kann sonst angesichts vielerorts zu schlechter Luftqualität nur sein, alle Diesel-Pkw, die nicht den neuesten Abgas-Normen entsprechen, konsequent aus den Innenstädten auszusperren. Mittlerweile hat auch die Bundesregierung erkannt, dass nachhaltige Mobilität und mit fossilen Kraftstoffen betriebene Motoren nicht vereinbar sind: Deutschland verpflichtete sich im Zuge der UN-Klimakonferenz dazu, ab dem Jahr 2050 keine Autos mit Verbrennungsmotoren mehr zulassen zu wollen und stattdessen auf Elektroautos zu setzen.

Das Konzept des NABU zur Reformierung des Typzulassungsverfahrens finden Sie hier:
https://www.nabu.de/downloads/presse/zukunft-zulassungsverfahren.pdf

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